allgemeine geschäftsbedingungen
§ 1 Veranstalter und Vertragspartner
Veranstalter der STUTYARD-Events sind die im Impressum genannten Betreiber. Die vollständigen Angaben zu den verantwortlichen Unternehmen findest du dort.
§ 2 Ticketerwerb und Vertragsschluss
Der Ticketverkauf erfolgt über den externen Anbieter ticket.io. Der Kaufvertrag über das Ticket kommt mit dem Ticketanbieter zustande. Der Besuchsvertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt mit dem Erwerb des Tickets bzw. spätestens mit Betreten des Veranstaltungsgeländes mit dem Veranstalter zustande.
§ 3 Einlass und Hausordnung
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Einlass erfolgt nur mit gültigem Ticket und gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind insbesondere verboten: Waffen und gefährliche Gegenstände, Drogen, Pyrotechnik und Feuerwerkskörper, große Taschen und Rucksäcke, professionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmegeräte, mitgebrachte Speisen und Getränke sowie Tiere (ausgenommen Assistenzhunde).
Der Veranstalter behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen den Einlass zu verweigern. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises vom Gelände verwiesen werden.
§ 4 Verhalten auf dem Gelände
Den Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden. Das Fotografieren anderer Besucher sowie Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Besucher haben alles zu unterlassen, was andere Besucher stört oder gefährdet.
§ 5 Zahlung und Einlass vor Ort
Auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich bargeldlose (kartenbasierte) Zahlung möglich. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass; ein Wiedereinlass nach Verlassen des Geländes ist ausgeschlossen. Aufgrund der hohen Lautstärke wird das Tragen von Gehörschutz empfohlen.
§ 6 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, auch an der Garderobe, wird keine Haftung übernommen, soweit nicht ausdrücklich eine Verwahrung übernommen wurde.
§ 7 Absage und Verlegung
Wird eine Veranstaltung vor Beginn abgesagt, können Tickets erstattet (abzüglich Gebühren) oder auf die entsprechende Veranstaltung des Folgejahres übertragen werden. Bei Absagen oder Abbrüchen aufgrund höherer Gewalt, Witterung oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.